Jagdschule Waidblick - die AGB's

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

zwischen

der Jagdschule Waidblick, Gut Rieden, 82319 Starnberg, vertreten durch Angela Ortner, USt-Identifikations-Nr.: DE92067834811 (nachfolgend „Jagdschule“) und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Schülern (nachfolgend „Schüler“) geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Jagdschule Waidblick und den Jagdschülern gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrages gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Schülers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Jagdschule stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Schüler übermittelt der Jagschule das ausgefüllte Anmeldeformular. Dies stellt einen Antrag auf Abschluss des Ausbildungsvertrages dar. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Schüler nachweislich diese Vertragsbedingungen akzeptiert (zum Beispiel durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“) und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Vertrag kommt erst nach dem Eingang einer Anzahlung des Jagdschülers in Höhe von 500,00 Euro bei der Jagdschule und durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die Jagdschule zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) oder einem Brief versandt wird.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(4) Der Jagdschüler verpflichtet sich, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen und eine Bestätigung spätestens am zweiten Kursabend vorzuzeigen.

§ 3 Ausbildungskurs, Dauer der Ausbildung

(1) Der Schüler kann aus den verschiedenen Ausbildungskursen wählen.

(2) Der Schüler entscheidet selbst, wie lange er den gewählten Kurs vor der Anmeldung zur Prüfung besucht.

(3) Die genauen Termine und die Dauer der jeweiligen Ausbildungskurse sind dem Kursplan zu entnehmen. In der Regel dauern die folgenden Kurse:

  • Abendkurs: ca.4,5 Monate bzw. mind. 60 Theoriestunden, zusätzlich zu absolvieren sind mind. 60 Praxisstunden
  • Wochenendkurs: an 6 Wochenenden (Freitagabend bis Sonntagabend) beinhalteten mind. 60 Theoriestunden, zusätzlich zu absolvieren sind mind. 60 Praxisstunden
  • Ferienkurs: 3 Wochen beinhalten mind. 60 Theoriestunden, zusätzlich zu absolvieren sind mind. 60 Praxisstunden.
  • Blockkurs: 3 Wochen beinhalten mind. 60 Theoriestunden, zusätzlich zu absolvieren sind mind. 60 Praxisstunden.

(4) Der Kurs endet mit dem Bestehen der bayerischen Jagdprüfung oder nachdem der Schüler die Jagdprüfung zweimal nicht bestanden hat oder spätestens drei Jahre nach Abschluss des Ausbildungsvertrages.

(5) Bei Nichtbestehen der Jagdprüfung darf der Jagdschüler die theoretische Ausbildung online kostenfrei für einen Lehrgangszyklus wiederholen.

§ 4 Kursunterlagen

Die Jagdschule übereignet dem Schüler nach Abschluss des Ausbildungsvertrages die von der Jagdschule ausgewählten Kursunterlagen. Die Unterlagen werden ausschließlich persönlich an den jeweiligen Schüler übergeben. Die Unterlagen bleiben auch im Falle einer Kündigung Eigentum des Schülers.

§ 5 Kursgebühr

(1) Alle von der Jagdschule angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Kursgebühr ist der Webseite der Jagschule oder dem Anmeldeformular zu entnehmen.

(3) Von der Kursgebühr sind umfasst, der theoretische und Praktische Unterricht, die Ausbildungsunterlagen, Munition und Wurftauben zur Schießausbildung im Rahmen des Prüfungsziels (max. 250 Tauben inkl. dazugehörigem Schrot und max. 80 Schuss Kugel), Benutzung aller prüfungsrele-vanten hauseigenen Waffen, 5 Unterrichtseinheiten Waffenhandhabung, ein Fallenlehrgang, Nutzung des Präparate-raumes und ein hauseigener Jägerbrief bei Bestehen der Prüfung.

(4) Von der Kursgebühr nicht umfasst, sind der Schießkinobesuch, eine Jagdhaftpflichtversicherung und die Prüfungsgebühr. Die Prüfungsgebühr ist fristgerecht an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu entrichten.

(5) Bei nichtbestehen der mündlichen Prüfung, wird für die Teilnahme an einer weiteren Intensivschulung 350,- € berechnet. Bei nichtbestehen der praktischen Prüfung wird pro Wiederholung einer Handhabungseinheit 50,- € berechnet.

(6) Nach erfolgreicher Anmeldung ist die restliche Kursgebühr bis spätestens 8 Tage nach erfolgreicher Anmeldung zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Schüler die Ausbildung nicht weiter in Anspruch nimmt.

§ 6 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Schüler kann die Zahlung der Anzahlung und der Kursgebühr in bar oder per Überweisung vornehmen.

(2) Die Jagdschule übergibt dem Schüler die zur Anmeldung der Jagdprüfung erforderlichen Kursunterlagen erst nach der vollständigen Bezahlung der Kursgebühr.

(3) Zahlungen per Überweisung sind an die auf dem Anmeldeformular genannte Bankverbindung zu leisten.

(4) Geleistete Zahlungen für die Kursunterlagen werden nicht zurückerstattet.

(5) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages werden Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen (Munitionsbedarf, Kursunterlagen, praktischer und theoretischer Unterricht) nicht zurückerstattet.

§ 7 Haftung

(1) Ansprüche des Schülers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Schülers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Jagdschule, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Jagdschule nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde. Es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Schülers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Jagdschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 8 Schlussbestimmungen, Kündigung

(1) Auf Verträge zwischen der Jagdschule und den Schülern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Der Ausbildungsvertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(3) Der Ausbildungsvertrag kann nach den gesetzlich geltenden Bestimmungen gekündigt werden.

Stand: Oktober 2023

Partner
Steyr Arms - Partner der Jagdschule Waidblick
Deutsche Jagd Finanz - Partner der Jagdschule Waidblick
Leica - Partner der Jagdschule Waidblick